Stiftungsrecht

Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz / Liechtenstein mit Spezialisierung auf Stiftungsrecht 

Das Stiftungsrecht stellt seit jeher eines der in praxi bedeutsamsten Rechtsgebiete für den liechtensteinischen Finanzplatz dar. Detaillierte Kenntnisse der komplexen Rechtsprechung und der spezifischen Zusammenhänge zu verfahrensrechtlichen Problemstellungen sind unabdingbar, um hier erfolgreich navigieren zu können.

 

Die Inhaberschaft der höchsten Stufe der STEP-Mitgliedschaft (TEP) weisst Dr. Geisselmann als qualifizierten Praktiker mit ausgewiesenen Qualifikationen und praktischer Erfahrung in den Bereichen des Stiftungsrechts und der Nachfolgeplanung aus.

 

Im Kontext stiftungsrechtlicher Konflikte verfügt unsere Kanzlei über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Privatstiftungen und deren Beteiligter, insbesondere

  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung oder Abwehr streitiger Informationsrechte;
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung oder Abwehr von Ausschüttungsansprüchen;
  • in Aufsichts- und Haftungsfragen;
  • bei der Errichtung und Strukturierung von Stiftungen und Holdingstrukturen;
  • in Fragen der Nachlassplanung;
  • bei der der Erstellung von Gutachten für stiftungsrelevante Themen, so insbesondere zur Beurteilung
    • der Frage nach dem Vorliegen einer kontrollierten Stiftung oder einer Ermessensstiftung / Vorliegen von Ermessensbegünstigten oder Begünstigungsberechtigten
    • der Frage, ob geplante Änderungen von Stiftungsdokumenten eine Zweckänderung (Art. 552 § 31 PGR) oder eine Änderung anderer Inhalte (Art. 552 § 32 PGR) darstellen
    • der Zulässigkeit einer Totalausschüttung des Stiftungsvermögens
    • der Zulässigkeit der Errichtung von Substiftungen für einzelne Begünstigte (häufig bei Familienstreitigkeiten)
    • der Zulässigkeit eines Auskunftsbegehrens von Begünstigten nach Massgabe der Schranken von Art. 552 § 9 Abs. 2 PGR